Auschreibung Stipendium 2012

Um das Stipendium können sich bildende Künstler der Sparten Bildhauerei mit kleineren Formaten/Kleinplastik bewerben. Der Hochschulabschluss sollte nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

Es ist Absicht des Vereins, begabten jungen Künstlern im Anschluss an ihr Studium im Jahr 2011 sechs Monate freien Arbeitens ohne größere finanzielle Sorgen zu ermöglichen.

Den Bewerbern wird für die Dauer des am 01.05.2012 beginnenden Stipendiums eine 2-Zimmer-Wohnung im Zentrum Plettenbergs mit Bad, Küche, einem mittelgroßen Atelier und einem Garten mietfrei mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 500 € angeboten.

Die Stipendiatin oder der Stipendiat soll sich während des Stipendiums von Mai bis Oktober in Plettenberg aufhalten. Darüber hinaus wird während des Stipendiums Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins erwartet.

Der Verein richtet der Künstlerin oder dem Künstler eine Abschlussausstellung aus. Der Verein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Herstellung eines Kataloges zur Dokumentation der entstandenen Arbeiten.

Bewerbungen erbitten wir bis 31.01.2012 an "Werkstatt Plettenberg, Goethestraße 16, 58840 Plettenberg". Dazu ist der herunterladbare Bewerbungsbogen zu verwenden.

Es bleibt dem Verein vorbehalten, einzelne Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Bewerber, die in die engere Wahl gezogen wurden, werden mit ihren Werken zur Bewerberausstellung im März/April 2012 im Ratssaal des Rathauses Plettenberg eingeladen. Die Auswahl der Stipendiatin oder des Stipendiaten erfolgt durch den Beirat des Vereins. Die endgültige Entscheidung wird frühestens eine Woche nach Ausstellungsbeginn, spätestens am Ende der Ausstellung schriftlich bekanntgegeben. Die Entscheidung des Beirats ist unanfechtbar.

Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann das Stipendium nach vorheriger schriftlicher Abmahnung ab dem ersten Tag des Folgemonats entzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Geldzuwendungen und sonstigen unterstützenden Leistungen. Dies gilt auch, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat aus eigener Entscheidung vom Stipendium zurücktritt.

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